Energie- und klimapolitisch fortschrittliche Städte und Gemeinden erhalten von «EnergieSchweiz für Gemeinden» Unterstützung, um die Energiewende lokal voranzubringen. 39 Städte und Gemeinden erhielten 2023 die Zusage. Die nächste Ausschreibung wird im März 2025 publiziert.

Plant Ihre Stadt oder Gemeinde ein fortschrittliches Energie- oder Klimaprojekt, z.B. in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Infrastruktur oder Kommunikation? «EnergieSchweiz für Gemeinden» unterstützt sie mit CHF 15'000 bis CHF 30'000 pro Jahr. Detaillierte Informationen zu den Eingabebedingungen, Bewertungskriterien und Formalitäten zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt.

Verfügen Sie bereits über eine ambitionierte energiepolitische Strategie und möchten diese weiterentwickeln, dann prüfen Sie auch die Eingabe im Förderprogramm «Front Runner».

Fortschrittliche Städte und Gemeinden: 39 Gewinnerinnen im Jahr 2023

Sofern die Anträge die Bedingungen erfüllen, ist trotz Wettbewerb die Chance auf Förderung hoch: Von den 57 eingegangenen Gesuchen haben die folgenden 39 Städte und Gemeinden die Zusage erhalten:

  • Deutschschweiz: Aarau, Aesch, Chur, Dietikon, Frauenfeld, Gossau ZH, Herisau, Horw, Küssnacht, Leuk, Malans, Maur, Muri b. Bern, Ostermundigen, Rapperswil-Jona, Romanshorn, Rothenburg, Rüti ZH, Schaffhausen, Schlieren, Unterbäch, Wil, Windisch, Worb
  • Romandie: Ecublens, Gland, Grandfontaine, Nyon, Romanel-sur-Morges, Sierre
  • Italienische Schweiz: Airolo, Bellinzona, Castel San Pietro, Collinad’Oro, Lugano, Novazzano, Stabio, Val Mara, Vezia

Die Gewinnerinnen profitieren von Fördergeldern in Höhe von total rund CHF 1’600’000. Die Projektkosten belaufen sich auf insgesamt rund CHF 5’450’000.

Die Nachfrage nahm deutlich zu. Im Vergleich zu 2021 reichten gut 30% mehr Städte und Gemeinden Anträge ein. Gleichzeitig gab es auch 30% mehr Zusagen.

Erhalten Sie hier eine Übersicht über die verschiedenen Gewinnerprojekte der einzelnen Städte und Gemeinden und die Schwerpunktthemen der Projektförderung 2023.

Welche Städte und Gemeinden sprechen wir an:

  • Städte und Gemeinden mit einer aktiven und engagierten Energie- und Klimapolitik (z.B. Energiestadt, Energiemanagement nach ISO 50001 o.ä.)

Welche Anforderungen wir an die Projekte stellen:

  • Inhaltlich konzentrieren sich die Projekte auf Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz in Gebäuden und erneuerbare Energien, Mobilität, Anlagen und Prozesse in Industrie und Dienstleistungen.
  • Förderberechtigt sind die Erarbeitung von Grundlagen, Konzepten, Vorstudien und Machbarkeitsabklärungen von Gebäude-, Mobilitäts- und Infrastrukturprojekten sowie Monitoring-Leistungen. Ebenfalls förderberechtigt sind projektbegleitende Kommunikations- sowie Sensibilisierungs-Massnahmen. Beispiele für förderberechtige Projekte finden Sie im Leitfaden.
  • Schwerpunkt «Ladeinfrastruktur in Gemeinden»: Im Bereich Mobilität werden prioritär Projekte unterstützt, welche durch Potentialanalysen zur Planung und Entwicklung von Ladeinfrastrukturprojekten in Städten und Gemeinden beitragen.
  • Die bekannten bzw. vorhersehbaren Projektkosten sind im Angebot nachvollziehbar budgetiert. Interne Kosten der Projektträger können angerechnet werden.
  • Die Finanzierung von 60% der Projektkosten durch die Trägerschaft muss zum Zeitpunkt der Eingabe vollständig und nachvollziehbar gesichert sein.

Orange: förderfähige Projektphasen
Blau: nicht förderberechtigte Projektphasen

Wie wir die Städte und Gemeinden unterstützen:

  • Finanzielle Förderung von Einzel-Projekten im Umfang von CHF 15‘000 – CHF 30‘000 pro Jahr, aber höchstens 40 % der Gesamtkosten des Projekts.

Wichtige Termine:

  • Der Eingabeschluss für die Projektförderung 2023 war am 31. Juli 2023.
  • Die nächste Ausschreibung wird am 1. März 2025 publiziert.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Informationshotline: 0848 444 444

Gewinnerprojekte und Schwerpunktthemen 2023

Erhalten Sie hier eine Übersicht über die Gewinnerprojekte aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Kantonen. Zudem sehen Sie die Themen, die am populärsten waren.

Detaillierte Informationen: Merkblatt und Leitfaden

Detaillierte Informationen zu den Eingabebedingungen, Bewertungskriterien und Formalitäten zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt. Lesen Sie den Leitfaden zur Förderung, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. Dort finden Sie weitere Informationen zum Ausfüllen der Antragsunterlagen, zur Einreichung des Förderantrags sowie Beispiele für förderberechtigte Projekte.

Weitere Unterlagen finden Sie im Arbeitsbereich.